Wie ein Assessor den ihm zugewiesenen Kandidaten als Einzelperson in der Gruppendiskussion wahrnimmt, hängt von der Gruppe ab. Denn je nachdem, wie dominant die Mitdiskutierenden sind, erscheint ein Kandidat mehr oder weniger dominant. Vergleichen ist menschlich – in der Rolle des Beobachters entstehen so aber schnell Beobachterfehler, sogenannte Kontrasteffekte. Diese Fehler sind in Gruppenverfahren schwieriger zu vermeiden als in Einzelverfahren.

In Einzel Assessments bekommt ein Rollenspieler ähnlich wie ein Theaterschauspieler ein Skript, in dem festgelegt ist, wie er in welcher Situation reagiert. Dadurch erreicht das Einzel Assessment eine gewisse Standardisierung. In Gruppen Assessments gibt es verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten: Zum Beispiel werden Bewerbern in Gruppendiskussionen mit verteilten Rollen bestimmte Rollen zugewiesen. Wie die Situation aber tatsächlich verläuft und welche Wendungen sie nimmt, ist bei jedem Kandidaten anders: In jeder Gruppe entsteht eine eigene Dynamik und jeder Kandidat verhält sich in seiner Rolle anders. In Gruppen Assessments fehlt damit diese Kontrollmöglichkeit.

3. Weil sie datenschutzrechtlich unproblematisch sind

Für Testverfahren gilt ein Erforderlichkeitsgrundsatz. Erforderlich ist ein Verfahren dann, wenn es kein besseres gibt. Es dürfen auch nur so viele Verfahren eingesetzt werden, wie wirksam sind, um die gewünschte Aussage treffen zu können. Nämlich: Zu entscheiden, welcher Kandidat am besten geeignet ist. Außerdem sollen die Verfahren bevorzugt werden, die rechtlich unbedenklich sind. Beispielsweise erfahren Kandidaten personenbezogene Daten und Verhaltensweisen ihrer Mitbewerber, wenn sie in einer Gruppendiskussion zusammentreffen – das ist datenschutzrechtlich problematisch.

Einzel Assessments sind rechtlich unbedenklicher als Gruppenverfahren – gerade im Aufeinandertreffen von externen Bewerbern.

Weniger ist mehr, im doppelten Sinn: Sowohl wenige, aber valide Testverfahren sind beim Testen mehr als auch weniger Menschen in derselben Testsituation. Unternehmen sollten sich auf wenige, rechtlich unbedenkliche Verfahren fokussieren, die sich aber als valide und aussagekräftig erwiesen haben – und auf Einzel Assessments setzen, die auch im großen Maßstab möglich sind.


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